Kulturkampf ums Kopftuch
Das Kopftuchverbot an St. Galler Schulen durch den Erziehungsrat erhitzt die Gemüter. Am Donnerstag befasst sich die regionale Schulaufsicht Sargans mit der 15jährigen Enisa aus Bad Ragaz, die im Schulzimmer das Kopftuch tragen will.
(Bericht aus dem St.Galler Tagblatt vom 26. August 2010 / Markus Rohner)
Wir treffen uns in einer kurdischen Kebab-Bude gleich hinter dem Bahnhof Chur. Oscar A. M. Bergamin, 45, ist in diesen Tagen ein vielbeschäftigter Mann. Der ehemalige Journalist ist im Islamischen Zentralrat Schweiz (IZRS) Chef für «Public Diplomacy». Letzte Woche reiste er zu Obermufti Mustafa Ceric nach Sarajevo und liess sich vom Oberhaupt der bosnischen Moslems bestätigen, dass das Kopftuch nicht einfach ein religiöses Symbol darstellt, sondern zur Identität von moslemischen Frauen gehört. «Wer etwas anderes behauptet, kennt die entsprechenden Suren im Koran nicht», sagt Bergamin.
Der Kampf in St. Gallen
Bergamin ist ein engagierter und strenggläubiger Moslem, der nach vielen Reisen und beruflicher Tätigkeit in Balkan und Afghanistan vor fünf Jahren vom Katholizismus zum Islam übergetreten ist. Wenn der grossgewachsene Mann in Anzug und Krawatte und mit Glatzkopf in der Schweiz an öffentlichen Podien auftritt, taucht fast immer die Frage auf: «Wo ist der Moslem, der heute referiert?»
Über solche Ignoranz kann der Familienvater aus Felsberg GR, der mit einer Muslima verheiratet ist, nur den Kopf schütteln. «In unserer vom Christentum geprägten Gesellschaft bestehen immer noch viele Klischees und falsche Vorstellungen über den Islam», sagt Bergamin. Gerade in diesen Tagen wieder, wo in St. Gallen über das Kopftuchverbot an Schulen gestritten wird. Ein interreligiöser Konflikt, der in Bergamin die Kampfeslust geweckt hat. Direkt vor seiner Haustür, in Bad Ragaz, will die Schulgemeinde der 15jährigen Enisa das Tragen des Kopftuches verbieten. Am Donnerstag kommt der Fall vor die regionale Schulaufsicht in Sargans. Bergamin ist Berater der betroffenen Familie und Ansprechpartner der Medien.
Wenn in der Schule ein Mädchen aus religiösen Gründen das Kopftuch tragen wolle, müsse ihr das erlaubt sein, sagt Bergamin. «Von Zwang kann bei Enisa keine Rede sein. » Er und seine Mitstreiter seien fest entschlossen, den «Fall Enisa» bis ans Bundesgericht weiterzuziehen. «Der Islamische Zentralrat lässt der Familie alle Unterstützung zukommen, weil wir überzeugt sind, vor dem obersten Gericht Recht zu bekommen.» Schon in früheren Fällen habe das Bundesgericht den Grundsatz betont, dass die Religionsfreiheit durch das Schulobligatorium nicht eingeschränkt werden dürfe.
Kopftuch bedroht niemanden
«Niemand, der einen Hijab trägt, bedroht dadurch andere oder schränkt ihre Rechte und Freiheiten ein», sagt Bergamin. Daher mache es keinen Sinn, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten – weder im Interesse der öffentlichen Sicherheit, zum Schutze der öffentlichen Ordnung, der Gesundheit, der Moral oder zum Schutze der Freiheitsrechte anderer.
«Ausgerechnet St. Gallen»
Das Erstaunen in Islam-Kreisen über das St. Galler Kopftuchverbot ist umso grösser, als es in einem Kanton erlassen worden ist, der in den letzten Jahren einiges gemacht hat für den interreligiösen Dialog. Im Departement des Innern gibt es seit drei Jahren das Kompetenzzentrum Integration, Gleichberechtigung und Projekte. «Ziel ist das friedliche Zusammenleben aller auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und der gegenseitigen Achtung und Toleranz», sagt Zentrumsleiter Beda Meier.
Seit dem faktischen Kopftuchverbot ist für Bergamin die «St. Galler Erklärung» von 2005, in der die höchsten Vertreter der grossen Religionsgemeinschaften sowie von Stadt und Kanton St. Gallen das Versprechen für ein besseres Zusammenleben der Religionen und einen vertieften interreligiösen Dialog abgegeben haben, Makulatur geworden. «Ausgerechnet St. Gallen, das in Sachen Integration viel geleistet und zu mehr Toleranz gegenüber Andersgläubigen aufgerufen hat, erlässt nun ein Kopftuchverbot.» Für Bergamin ist dieser «einsame Entscheid» des Erziehungsrates ein «Schuss in den Rücken» von Regierungsrätin Kathrin Hilber.
Die SP-Regierungsrätin betont, dass die Kopftuchregelung nicht die Regierung, sondern der Erziehungsrat erlassen habe. «Aufeinanderzugehen lässt sich mit Motivation und Dialog oft besser verwirklichen als mit Verboten, die zudem noch schwer durchsetzbar sind.» Die St. Galler Erklärung ist für Hilber «eine Pionierleistung», die auf Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften setze. «Dazu gehört auch der gegenseitige Respekt vor religiösen Symbolen und Ritualen. Das gegenseitige Verständnis kann man nicht mit Verboten erzwingen.»
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